Hygienekonzept unter Wettkampfbedingungen HGW Hofweier

Für die Hohberghalle Niederschopfheim Nr.10026

1.Grundsätzliche Vorgaben

Zutritt-und Teilnahmeverbot

Die Verbote gelten für diejenigen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt weniger als 14 Tage vergangen sind. Ebenso gelten die Verbote wenn typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs-und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen vorhanden sind. Rückkehrer aus Risikogebieten sind 14 Tage ausgeschlossen. Des Weiteren gilt in den Spielstätten des HGW Hofweier die Regel geimpft, getestet oder genesen.

Risikopatienten (Personen mit Vorerkrankungen und/oder über 60 Jahre)

Sofern der Ausschluss von Risikopatienten (präferierte Lösung) nicht möglich ist, ist eine besondere Aufmerksamkeit durch den Hygiene-Beauftragten des Vereins samt umfassender Aufklärung oder Einleitung von Schutzmaßnahmen (z.B. das Tragen einer Maske) nötig.

Mund-Nase-Schutz

Sollte der geforderte Mindestabstand nicht eingehalten werden können, muss zusätzlich ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Daher sollte jeder Zuschauer und Sportler einen Mund-Nase-Schutz mit sich führen und bei Bedarf auch tragen (außer auf dem Spielfeld). Sonst ist die Teilnahme nicht gestattet.

Unmittelbar Spielbeteiligte

Unmittelbar Spielbeteiligte sind die Spieler, Trainer-und Betreuer aller Mannschaften, die Schiedsrichter sowie ggfs. weitere Offizielle der Vereine.

Weitere Spielbeteiligte

Die weiteren Spielbeteiligten sind aktiv Spielberechtigte, die während des Spiels auf bzw. direkt am Spielfeldrand zum Einsatz kommen und bei denen die Abstandswahrung zu unmittelbar Spielbeteiligten nicht vollständig gewährleistet werden kann. Dabei handelt es sich um das Kampfgericht und wenn vorhanden Wischer. Für diesen Personenkreis wird ein Mund-Nase-Schutz empfohlen. Es gilt die Abstandsregel von 1,5 Metern. D.h. der Zeitnehmertisch muss 1,5 Meter Abstand von den Auswechselbänken haben. Zeitnehmer und Sekretär sollten 1,5 Meter auseinandersitzen. Sollte dies nicht möglich sein, muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden.

Nachverfolgung möglicher Infektionsketten

Sämtliche Spielbeteiligte müssen im Vorfeld eines Spiels zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten im Falle einer Infektion mit SARS-CoV-2 erfasst werden. Sollte eine elektronische Erfassung Luca App nicht möglich sein, müssen für die beteiligten Mannschaften Listen abgegeben werden. Bei den Zuschauern kann die Erfassung über einzelne Zettel ( Zettelbox ) erfolgen ( Listen am Eingang sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt ). Folgende Daten müssen dokumentiert werden:

–           Vor und Nachname

–           Anschrift

–           Datum

–           Zeitraum der Anwesenheit

–           Soweit vorhanden Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse

1. Einlasssituation und Ticketverkauf für Zuschauer

–           Der Eingang für Zuschauer ist in der Hohberghalle ausschließlich über den Haupteingang mit Einhaltung der Maskenpflicht vorgesehen. Der Eingangs- und Ausgangsbereich wird mit Markierungsband und Pfeilen gekennzeichnet.

–           Einlass Hohberghalle

  • Zum Betreten der Hohberghalle müssen alle Personen einen MNS tragen und dieser darf nur dann abgenommen werden wenn der Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann.
  • Kassierer/in trägt MNS oder wird durch eine Plexiglasscheibe geschützt.
  • Einlass bekommt nur derjenige welcher eine gültige Eintrittkarte besitzt und seinen Impfstatuts vorweisen kann. Des Weiteren sollte jeder Besucher sich über die Luca App beim Eintritt in die Spielstätten des HGW Hofweier registrieren. Falls das nicht möglich ist bitte ein bereits vorgefertigtes Datenblatt mitbringen. Wurde der Impstatus kontrollier und die drei G Regeln eingehalten erhält jeder Bescher ein grünes Bändchen.
  • Die vorgefertigten Datenblätter werden nach dem Betreten durch den Kassierer in die vorhandene Zettelbox eingeworfen.
  • Die abgegebenen Formulare werden 2 Wochen unter Verschluss gehalten und dann ordnungsgemäß vernichtet.

Der Haupteingang wird mit Klebestreifen markiert.  Als Ausgang wird ebenfalls der Haupteingang benutzt. Der Eingangs- und Ausgangsbereich ist entsprechend durch Verantwortliche des HGW Hofweier besetzt. Je nach allgemeiner Infektionslage und ggfs. in Absprache mit den lokalen Behörden kann auch kurzfristig eine Auschluss der Zuschauren vorgneommen werden.

Sanitäre Anlagen im Besucherbereich:

  • In allen Sanitären Anlagen gilt die Maskenpflicht.
  • Abstandsregelungen auch in den sanitären Anlagen einhalten.
  • Eingangstüren zu den sanitären Anlagen werden offengehalten

2.Ablauf

2.1 Anreise und Halle

2.1.1 Anreise der Mannschaften, Verantwortlichen, Betreuer und Schiedsrichter zur Hohberghalle.

–           Spieler, Trainer und Betreuer der Teams sowie auch die Schiedsrichter reisen möglichst individuell an.

–           Der Zugang von Mannschaften und Schiedsrichtern erfolgt, über den Haupteingang. Auch soll eine zeitliche Entkopplung der Ankunft von Heim-und Gastmannschaft sowie Schiedsrichtern vorgenommen werden. Die o.g. Personen müssen die Hohberghalle mit MNS betreten.

–           Die Registrierung aller Spielbeteiligten/Betreuer und verantwortlichen ist am Eingang (z.B. Abgabe Liste Auswärtsmannschaft) zu gewährleisten. Dies dient der Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. Das Formular ist auf der Homepage des HGW zu finden und wird jedem Verein zusätzlich zukommen gelassen.  

2.1.2 Kabinen/Räume

–           Angrenzende freie Räumlichkeiten oder weitere Kabinen sind als zusätzliche Umkleidemöglichkeit zu nutzen. In den Kabinen ist ein MNS zu tragen. Aufenthalt in den Kabinen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Auch bei Besprechungen ist ein MNS zu tragen. Den Gastmannschaften steht jeweils eine Umkleidekabine zur Verfügung. Diese ist nach Beendigung jedoch schnellstmöglich zu verlassen.

–           In der Schiedsrichterkabine sowie bei der technischen Besprechung gilt die Abstandsregelung.

–           Sollte eine Betreuung durch einen Physiotherapeuten stattfinden, darf der Raum nur von einem Physiotherapeuten und einem Spieler betreten werden. Vor Betreten und nach Verlassen sind die Hände zu desinfizieren, alle Personen tragen einen Mund-Nase-Schutz, der Physiotherapeut zusätzlich Einmal-Handschuhe.

–           Zeitnahes Duschen nach dem Sport wird empfohlen. Die Anzahl der Personen in den Duschräumen ist auf 4 Personen begrenzt. Ggfs. sollten von den Teams je nach Kabinengröße kleinere Gruppen gebildet werden, die die Dusche/Kabine gleichzeitig nutzen. Auch hier gelten die Abstandsregeln von 1,5 Metern. Die Verweildauer in den Umkleidekabinen und Duschen sollte auf ein Minimum reduziert werden.

–           Bei den gesamten Jugendspielen ist das benutzen der Duschräume untersagt! Jeder Jugendmannschaft wird für den Toilettengang eine Umkleidekabiene zugeteilt.  

–           Regelmäßige Durchlüftung sowie Reinigung der Räumlichkeiten muss gewährleistet werden. Dies muss vor allem bei mehreren Spielen am selben Tag und damit verbundener Mehrfachnutzung der Kabinen gewährleistet werden. Bei mehreren Spielen am Tag müssen zwischen der Kabinennutzung Pausen eingehalten werden, die u.a. zur Reinigung und Durchlüftung genutzt werden.

2.1.4 Zugangsbereich zum Spielfeld (Spielfeldzugang)

–           Die Mindestabstandsregelung im Spielfeldzugang muss zu allen Zeitpunkten ( Aufwärmen, Betreten des Spielfeldes, in der Halbzeit, nach dem Spiel ) eingehalten werden.

2.1.5 Auswechselbereich/Mannschaftsbänke

–           Der Platz für die Mannschaftsbänke wird größtmöglich gewählt, um eine entsprechende Entzerrung zu schaffen. Auf den Spielerbänken gilt die Abstandsregelung nicht!

–           Medizinisches Personal ( wenn vorhanden ) darf im Bedarfsfall von außerhalb der Coachingzone auf das Spielfeld kommen ( auf der zugewiesenen Hallenhälfte zwischen Mittel-und Torauslinie ). Zu behandelnde bzw. medizinisch zu betreuende Spieler müssen zu diesen Zwecken nach Information des Kampf-und Schiedsgerichts das Spielfeld verlassen. Das medizinische Personal muss entsprechend erkenntlich und bekannt sein.

–           Die Mannschaftsbänke sind vor dem Eintreffen der Mannschaften, während der Halbzeitpause und nach dem Spiel durch den Heimverein zu desinfizieren.

2.1.6 Zeitnehmertisch

–           Der Laptop zur Eingabe des elektronischen Spielberichts, das Bedienpult zur Steuerung des Anzeigensystems sowie weitere technische Gerätschaften inkl. der gesamten Ausstattung des Zeitnehmertischs (z.B. grüne Karte) sind vor und nach dem Spiel zu reinigen. Die Zeitnehmer sollen vor und nach dem Spiel, sowie in der Halbzeit die Hände reinigen und sind angehalten sich nicht ins Gesicht zu fassen.

–           Für die Kommunikation des Kampfgerichts mit den Mannschaften, z.B. bei Unstimmigkeiten im Spielgeschehen, muss weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

2.1.7 Wischer

–           Auch für Wischer gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern.

2.2 Zeitliche Spielabläufe

2.2.1 Aufwärmphase

–           Heim-und Gastmannschaft betreten und verlassen das Spielfeld mit Verzögerung (mind. eine Minute).

–           Jeder Spieler verfügt über sein eigenes Handtuch, seine eigene Trinkflasche usw. (individuelle Kennzeichnung). Hier gilt keine Abstandsregel.

2.2.2 Technische Besprechung

–           Die Technische Besprechung findet auf dem Spielfeld oder mit getragenem MNS in der Schiedsrichterkabiene statt. 

–           An der technischen Besprechung nehmen teil: Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretär sowie max. ein Vertreter Heim-und Gastverein.

2.2.3 Einlaufprozedere

–           Folgende Reihenfolge ist beim Betreten der Spielfläche (Einlauf) zu beachten: Schiedsrichter, Heim, Gast. Die Heimmannschaft geht nach dem Einlaufen zum Bankbereich, d.h. es erfolgt kein gemeinsames Aufstellen und kein gemeinsames Abklatschen der Mannschaften. Auf den Sportlergruß sowie Handshake direkt vor dem Anpfiff wird ebenfalls verzichtet.

2.2.4 Während des Spiels

–           Die Wischer betreten nur auf Anweisung der Schiedsrichter das Spielfeld. Die Spieler halten einen  Sicherheitsabstand zu den Wischern ein. Das Wischerpersonal wird vom Hygienebeauftragten des Vereins instruiert.

–           Das Time-Out wird unter Einhaltung des Mindestabstands zum Zeitnehmertisch/Kampfgericht vorgenommen.

–           Es wird empfohlen, dass Spieler auf das Abklatschen untereinander/gemeinsames Jubeln bei Torerfolg o.ä. verzichten.

–           Die individuellen Getränkeflaschen und Handtücher werden eigenständig von der Mannschaftsbank aufgenommen und nicht durch Mitspieler angereicht.

2.2.5 Halbzeit

–           Das Spielfeld wird in folgender Reihenfolge verlassen: Heim, Gast, Schiedsrichter.

–           Auf eine Entzerrung der Zugangswege zu den Kabinen und beim Rückweg auf das Spielfeld zur Wiederaufnahme der 2. Halbzeit ist zu achten.

2.2.6 Nach dem Spiel

–           Das Spielfeld wird in folgender Reihenfolge verlassen: Heim, Gast, Schiedsrichter.

–           Die Abreise hat nach räumlicher und zeitlicher Trennung analog zur Anreise zu erfolgen.

–           Die Kabinen sind zu reinigen und zu lüften. Ebenso sollte die komplette Halle gelüftet werden.

3.0 Gastronomie:

–           Verkauf über die Theke im Foyer

–           Abstandsregelungen einhalten.

–           Markierung der getrennten Zu- und Ausgänge zur Theke.

–           Thekenpersonal trägt MNS oder wird durch einen Plexiglasschutz gesichert.

–           Getränke und Speisenangebot werden wie gewohnt angeboten.

–           Tische werden unter Einhaltung der Abstandsregelung vereinzelt im Foyer und nach dem letzten Spiel in der Halle aufgestellt.

–           Keine Stehtische im Gastronomiebereich

4.0 Anpassungen des Hygiene Konzeptes

–           Sollte es des Gesetzgebers zu Änderungen oder Anpassungen kommen, werden diese automatisch in das Hygiene Konzept übernommen.

Vorstand HGW Hofweier

Manuel Schaub